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KINDERANWALTSCHAFT
erklärt für 
Kinder und Jugendliche

Kinderanwälte sind für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren.


Bist du als Kind oder Jugendlicher bei einem KESB- Verfahren beteiligt?

Und hast du das Gefühl, dass die Erwachsenen dir gar nicht richtig zuhören? Oder sie sowieso etwas anderes entscheiden werden als das, was du eigentlich willst?

Vielleicht traust du dich auch nicht, deinen Eltern oder der KESB zu sagen, was du eigentlich willst. Oder du weisst nicht, was du tun kannst. 

 

Ein Kinderanwalt ist da, um dir zu erklären, was die KESB genau macht, mit wem sie spricht und wie das Verfahren abläuft. Du fragst dich vielleicht, was die KESB alles entscheiden wird und wer bei der Entscheidung mitreden darf.

Vielleicht redet die KESB darüber, wo du in Zukunft wohnen sollst (vielleicht bei deinem Vater, deiner Mutter, auf einer Wohngruppe
oder in einer Pflegefamilie).

Vielleicht streiten sich auch dein Vater und deine Mutter sehr fest, darum braucht es die KESB. Und es ist blöd, weil sowohl dein Vater wie auch deine Mutter möchten, dass du dich auf ihre Seite stellst. Du möchtest dich aber auf keine Seite stellen weil du ja beide lieb hast.

 

Der Kinderanwalt hört dir zu. Du kannst ihm erklären, was du willst und was die KESB deiner Meinung nach für dich entscheiden soll.
Was du mit dem Kinderanwalt besprichst, bleibt erst mal geheim. Wenn du aber möchtest, kann der Kinderanwalt deine Wünsche auch den Erwachsenen und der KESB weitersagen. Der Kinderanwalt schreibt dann Briefe mit Anträgen an die KESB und versucht zu erreichen, dass die KESB so entscheidet, wie du das willst.

 

Der Kinderanwalt darf aber keine schlechten Geheimnisse für sich behalten. Wenn er weiss, dass jemand in ganz grosser Gefahr ist, muss er das weitererzählen, damit nichts schlimmes passiert.

Und er darf sich nicht bei der KESB für deine Wünsche einsetzen, wenn du dadurch in grosse Gefahr kommen würdest (z.B. wenn du in einer Stadt leben wills, wo Krieg ist).   

 

Der Kinderanwalt gehört nicht zur KESB und er muss auch nicht mit deinen Eltern reden.

Er ist nur für dich da.

Ihr entscheidet zusammen, wie der Kinderanwalt vorgehen soll.

 

Es gibt noch viel über die Aufgaben eines Kinderanwalts zu berichten, aber frag ihn doch am besten selbst. Er freut sich, wenn er von dir gefragt wird.

KONTAKT.

Adresse

Neustadt 16  

8200 Schaffhausen 

E-Mail

kinderbuero@shinternet.ch

Telefon

+41 (0) 77 476 53 71

 

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Danke für die Nachricht!

Bei uns werden neue Nachrichten jeweils am Dienstag und Donnerstag bearbeitet.

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