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KINDERANWALTSCHAFT
erklärt für 
Erwachsene

Kinderanwälte (oder auch Kindesverfahrensvertreter genannt) vertreten Minderjährige in rechtlichen Verfahren. Sie geben den unmittelbar betroffenen Kindern und Jugendlichen eine Stimme. Auf der Grundlage der UN- Kinderrechtskonvention (Art. 12 "Recht auf Gehör") sowie der schweizerischen Bundesverfassung (Art. 11 "Recht auf Schutz und Partizipation") werden Kinderanwälte von Gerichten oder der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) in familienrechtlichen Verfahren und Strafverfahren eingesetzt. 

Kinderanwälte sind in erster Linie den Interessen ihrer Mandanten (Kinder und Jugendliche) verpflichtet. Sie setzen sich für deren Wohlergehen ein, beteiligen sich am Verfahren und stellen Anträge zuhanden des Gerichts oder der KESB. Gespräche mit Eltern und anderen Bezugspersonen können je nach Situation Teil der Tätigkeit eines Kinderanwalts sein, sofern diese erforderlich sind und im Interesse des Mandanten liegen. Darüber hinaus kann der Kinderanwalt sowohl im Verfahren wie auch ausserhalb eigene Lösungsvorschläge einbringen und vermittelnd tätig werden (z.B. bei Sorgerechtsstreitigkeiten zwischen den Eltern).

 

Das Kinderbüro ist spezialisiert auf KESB- Verfahren. Anfragen für Eheschutz-, Scheidungs- oder Strafverfahren werden an andere Kanzleien weitervermittelt.        

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